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Kosten für Mietvertrag / Mietvertragserrichtungskosten


Oftmals berechnen Makler oder Hausverwaltungen, aber auch Vermieter bei Abschluss eines Mietvertrages sogenannte Mietvertragserrichtungskosten, oft auch als Bearbeitungsgebühr deklariert. Der OGH ( oberste Gerichtshof ) hat dazu eine Entscheidung getroffen: Bei Mietobjekten die dem Vollanwendungsbereich MRG unterliegen dürfen sogenannte Mietvertragserrichtungskosten bzw Gebühren ( also Kosten, Gebühren der den MV ) nicht verrechnet werden. Wurden dennoch Honorare dafür bezahlt, können Sie diese zurückfordern.



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