Vergebührungskosten für den Mietvertrag
In der Vergangenheit war es so, dass bei Abschluss eines neuen Mietvertrages an das Finanzamt eine so genannte "Mietvertragsvergebührung" zu entrichten war. Die Vergebührung wurde grundsätzlich mit 1% von 36 Bruttomonatsmieten berechnet. Diese Vergebührung wurde bereits seit einigen Jahren abgeschafft. Eine Befreiung dieser Gebühr kommt auf Mietverträge die nach dem 11.11.2017 abgeschlossen wurden zur Anwendung. Der Vermieter oder Makler darf Ihnen daher diese Gebühr nicht mehr verrechnen.
Achtung ! Diese Befreiung gilt nur für privat genutzten Wohnraum ! Für offiziell, gewerblich genutzte Mietobjekte ist die Mietvertragsvergebührung weiterhin an das Finanzamt abzuführen, wobei gleichzeitig anzumerken ist dass die Vergebührung bei Gewerbeobjekten auf die jeweilige Mietdauer berechnet wird.
